AGB

Stiftsberg e.V., Vorsitzender: Christian Becker, Auf dem Stift 6, 54655 Kyllburg

1 Grundsätze und Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Stiftsberg e.V. und deren Kunden.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung oder weiteren Räumlichkeiten für Veranstaltungen, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen.

(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Stiftsberg e.V..

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Alleinreisende minderjährige Gäste unter 14 Jahren können nicht beherbergt werden. Minderjährige alleinreisende Gäste ab einem Alter von 14 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung von Eltern/Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis der Authentizität. Wir empfehlen dringend eine vorherige Absprache mit uns.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Kunden durch den Stiftsberg e.V. zustande. Der Stiftsberg e.V. steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind Stiftsberg e.V. und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Stiftsberg e.V. als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag, sofern der Stiftsberg e.V. eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen den Stiftsberg e.V. verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Stiftsberg e.V. beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren

(1) Stiftsberg e.V. ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Stiftsberg e.V. zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Stiftsberg e.V. an Dritte.

(3) Die Preise schließen die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich die Mehrwertsteuer, so kann die Stiftsberg e.V. den vertraglich vereinbarten Preis auf die Erhöhung anpassen. Gleiches gilt für die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, die sich unmittelbar auf die Übernachtung beziehen. Die Preise können von Stiftsberg e.V. ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung des Stiftsberg e.V. oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Stiftsberg e.V. dem zustimmt.

(4) Rechnungen des Stiftsberg e.V. ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Stiftsberg e.V. ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Stiftsberg e.V. berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Stiftsberg e.V. bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Der Stiftsberg e.V. ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Aufenthalte mit einer Dauer von über fünf Übernachtungen können, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, nur bei vollständiger Vorkasse gebucht werden.

(6) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber des Stiftsberg e.V. aufrechnen oder mindern.

(7) Zahlungen für Gruppenbelegungen /-veranstaltungen (ab 11 Personen) können per Banküberweisung (im Voraus), bar oder mit Debitkarten (z.B. girocard) geleistet werden. Zahlungen für Einzelbelegungen (bis 10 Personen) sind auch mit Kreditkarten (MasterCard, Visa) möglich. Zahlung auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Stiftsberg e.V. möglich.

(8) Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(9) Bei Rücklastschriften müssen wir entstandene Kosten in Rechnung stellen.

4 Rücktritt des Kunden vom Vertrag

(1) Der Stiftsberg e.V. räumt dem Kunden grundsätzlich das Recht ein, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für als „nicht stornierbar“ gekennzeichnete Sondertarife. Die genauen Konditionen werden im Folgenden aufgeführt:

  • Rücktritt nach verbindlicher Reservierung: 15% des vereinbarten Gesamtpreises
  • Rücktritt später als 12 Wochen vor Beginn: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
  • Rücktritt später als 6 Wochen vor Beginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • Rücktritt später als 3 Wochen vor Beginn: 75% des vereinbarten Gesamtpreises
  • Rücktritt später als 2 Tage vor Beginn: 90% des vereinbarten Gesamtpreises

(2) Ein Rücktritt des Kunden vom mit dem Stiftsberg e.V. geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Stiftsberg e.V.. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Stiftsberg e.V. zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(3) Sofern zwischen dem Stiftsberg e.V. und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche dem Stiftsberg e.V. auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Stiftsberg e.V. ausübt.

(4) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Stiftsberg e.V. die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Dem Stiftsberg e.V. steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(6) Stiftsberg e.V. empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

5 Rücktritt durch den Stiftsberg e.V.

(1) Wird eine vereinbarte oder gemäß §3 Abs. 5 der vorliegenden AGB verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Stiftsberg e.V. gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Stiftsberg e.V. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Stiftsberg e.V. steht es frei danach eine Stornorechnung gemäß § 4 Abs. 1 zu stellen. Gleichfalls ist Stiftsberg e.V. zur Stornierung berechtigt, wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen nach Mahnung nicht beglichen wurden.

(2) Ferner ist der Stiftsberg e.V. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. falls – höhere Gewalt oder andere vom Stiftsberg e.V. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– eine Freigabe der Zimmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

– Stiftsberg e.V. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergung/Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Stiftsberg e.V. in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Stiftsberg e.V. zuzurechnen ist;

– ein Verstoß gegen §1 Abs.3 der vorliegenden AGB gegeben ist. (3) Bei berechtigtem Rücktritt des Stiftsberg e.V. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räume.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Zimmer, die nicht im Voraus bezahlt wurden, werden bis 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag für den Kunden frei gehalten. Danach besteht kein Freihalteanspruch des Kunden mehr. Bei späterer Ankunft ist unbedingt die Rezeption in Kenntnis setzen.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Stiftsberg e.V. bis spätestens um 09:30 Uhr (Mo-Fr) und 10:30 Uhr (Sa, So + Feiertags) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Stiftsberg e.V. auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

7 Haftung der Stiftsberg e.V.

(1) Stiftsberg e.V. haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Stiftsberg e.V. die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Stiftsberg e.V. beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Stiftsberg e.V. beruhen. Einer Pflichtverletzung des Stiftsberg e.V. steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Stiftsberg e.V. auftreten, wird der Stiftsberg e.V. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Stiftsberg e.V. dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen; das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00€, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00€. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00€ im Hotelsafe aufbewahrt werden. Der Stiftsberg e.V. empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Stiftsberg e.V. Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Stiftsberg e.V. gilt der vorstehende Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Stiftsberg e.V. nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Stiftsberg e.V. übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB für die Beherbergung/Leitungserbringung sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Stiftsberg e.V.

(3) Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Stiftsberg e.V..

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Beherbergung/Dienstleistung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Der Stiftsberg e.V. distanziert sich in jeder Hinsicht von Diskriminierung, Radikalismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit und behält sich vor, Menschen nicht zu beherbergen, die diese Distanz vermissen lassen.

Stand (10/2022)

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