Aktueller Corona-Maßnahmenplan

Stand: ab 01.06.2022 – Aktuell bestehen keine speziellen Corona-Maßnahmen. Abstand, lüften und die Nutzung unserer Raumluftfilter-Anlagen sind trotzdem möglich und empfohlen!


Stand: 15.03.22

Noch immer ändern sich die Verordnungen in kurzen Abständen, aber es zeichnet sich auch ab, was Richtung Herbst und Winter möglich ist. Den aktuellen Stand unserer Maßnahmen haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.

Corona-Maßnahmenplan im Gästebereich des
Bildungs- und Freizeitzentrum Stiftsberg

Öffentliche Bereiche: Außerhalb des eigenen Zimmers oder der gruppenzugehörigen Seminarräume muss in allen Innenräumen generell ein medizinischer Mundschutz oder eine FFP2-Maske getragen werden. Zusätzlich ist auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu Gästen anderer Gruppen zu achten.

Hauseingänge: An den Eingängen zu allen Häusern (Haupthaus, Villa, Stiftshaus und Klause) befinden sich jeweils (automatische) Spender mit Desinfektionsmittel und ein Hinweisschild mit der Aufforderung, sich jeweils vor Betreten der Häuser die Hände zu desinfizieren

Rezeption: Zur Verringerung der Personenzahl im Rezeptionsbereich erfolgt die Schlüsselausgabe an der Rezeption nur an einzelne Personen, bzw. die Gruppenverantwortlichen. Eine Ansammlung vieler Personen im Rezeptionsbereich soll vermieden werden. Die Schlüsselverteilung kann anschließend draußen oder im Saal erfolgen.

Essen/Speisesaal: An den Tischen max. 10 Personen (möglichst gleichbleibende Tischgruppen), 1,5m Abstand zwischen belegten Tischen zu anderen Gästegruppen, MNS muss getragen werden, wenn man nicht am Tisch sitzt.

Gästezimmer: Belegung mit Personen aus max. 5 Haushalten

Aussenbereich: Gäste einer Gruppe sollen auf min. 1,5 m Abstand zu Gästen anderer Gruppen achten.

Sanitärbereich: Die öffentlichen Sanitärräume sind je nach Belegungssituation gegebenenfalls geschlossen, da alle Zimmer über eigene Dusche/WC verfügen.

Anreise/Aufenthalt: Alle Gäste müssen bei Anreise einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder die Genesung einer Covid19-Infektion vorlegen. Alternativ kann ein negativer, offizieller Schnelltest, der nicht älter als 24h ist, vorgelegt werden.(*)

Wichtig: Der Schnelltest/Selbsttest muss bei längeren Aufenthalten alle 72 h wiederholt werden. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis einschließlich 11 Jahren, sowie Schüler*innen, geimpfte und genesene Personen, wird aber empfohlen.

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(*) Aktuell ist ein offizieller Schnelltest direkt am Haus möglich. Bitte ggf. zuvor telef. Rücksprache halten.

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